Anmeldung / Zulassungsvoraussetzungen

Der AKA Teamausbildung Praxis ist die Teilnahme an Lehrgang 1 bis Lehrgang 3 der regulären Lehrgänge vorgeschaltet, bei denen das Können am Pferd, im Stallgefüge, die Kommunikationsskills sowie persönliche Reflexionsfähigkeit im Umgang mit anderen Teilnehmern und dem AKA Team sowie die individuelle Eignung mittels persönlicher Gespräche überprüft werden. Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet der AKA Lehrgangsleiter in Abstimmung mit Andrea Kutsch

Voraussetzungen für die Zulassung zu dem AKA Teamlehrgang Praxis ist zunächst die erfolgreiche Teilnahme an den regulären Lehrgängen 1 bis 3 der AKA, die man später als AKA Teammitglied nach erfolgreicher Ausbildung selbst unterrichten kann. Die im Lehrgang inkludierten Gradings müssen vom Lehrgangsleiter mit der Mindestbewertung „satisfactory“ abgenommen worden sein. Zur zweiten Hospitation in der AKA Lehrgangspraxis muss außerdem ein erweiterter Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als zwei Jahre ist, nachgewiesen werden. 

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ist eine der zu erbringenden Voraussetzungen für die Verlängerung der AKA Teamlizenz. Diese Teamlizenz ist jeweils für zwei Jahre gültig und muss nach Ablauf durch eine Fortbildung wieder verlängert werden.

Die Anmeldung zur Ausbildungsbereitschaft erfolgt über eine unkomplizierte E-Mail, der sich ein persönliches Gespräch mit dem verantwortlichen Lehrgangsleiter anschließt.

Ausbildungsverlauf

Die AKA Teamausbildung mit dem Schwerpunkt der Durchführung von Praxistagen im Rahmen der Lehrgänge, ist auf eine unterrichtende und ausbildende Tätigkeit in der AKA mit Zugehörigkeit zum AKA Lehrteam ausgerichtet. Sie unterscheidet sich von der Teilnahme an den AKA Lehrgängen und der Zertifizierung zum EBEC Trainer.

Die Ausbildung zum EBEC Instructor kann, genauso wie auch die Ausbildung zum EBEC Trainer, problemlos sowohl nebenberuflich als auch studiumsbegleitend ausgeübt werden.

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