Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen AKA

Die Teilnahmebedingungen finden Anwendung für alle Lehrgänge, Demoevents, Webinare, Pferdetrainings in den USA und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden gemeinsam: Lehrgang) der AKA | Andrea Kutsch Academy, Inc. (im Folgenden allgemein: AKA). Die Teilnahmebedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen der AKA und dem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Teilnehmer) und werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung vollumfänglich anerkannt und akzeptiert.

Jeder Teilnehmer unterwirft sich beim Betreten des jeweiligen Unterrichtgeländes den Weisungen und Anordnungen der AKA sowohl bei den Online Webinaren, als auch im Falle eines Vor-Ort Besuches bei pferdepraktischen Events. Dort gilt die jeweilige Hausordnung des Eigentümers auf einem Stall-/Gestütsgelände. Den Anweisungen der von der AKA oder ihren Kooperationspartnern bestellten Helfer ist Folge zu leisten. Der Teilnehmer wird etwaige Begleitpersonen und Besucher auf diese Pflicht hinweisen.

1. Anmeldung
1.1 Lehrgänge der AKA stehen jedem Interessierten offen. Der Teilnehmer wird jedoch im Vorfeld prüfen, inwiefern die Lehrgangsinhalte und -voraussetzungen seinem Wissensstand und Lernziel entsprechen.
1.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen der AKA erfolgt durch den Teilnehmer schriftlich oder elektronisch durch Absendung des jeweiligen Anmeldeformulars an die AKA. Der Teilnehmer gibt mit Absendung des Anmeldeformulars eine verbindliche Erklärung ab und erkennt die Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AKA als wesentlichen Vertragsbestandteil an.
1.3 Nach Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer eine elektronische Teilnahmebestätigung durch die ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der AKA über die gebuchten Leistungen zustande kommt. Diese elektronische Teilnahmebestätigung reicht für einen verbindlichen Vertragsschluss aus.
1.4 Welche Leistungen vertraglich zwischen der AKA und dem Teilnehmer vereinbart sind, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Lehrgangsbeschreibungen der AKA zum Zeitpunkt der Anmeldung, einsehbar z.B. auf den Internetseiten der AKA https://www.andreakutschakademie.com. Überholte Informationen, Seminarbeschreibungen und Preise können der Anmeldung nicht zu Grunde gelegt werden und werden durch die jeweils aktuellen Informationen ersetzt.

2. Lehrgangsgebühr
2.1 Die Lehrgangsgebühr ist im Regelfall pro Teilnehmer und Lehrgang sowie inklusive der gegebenenfalls anfallenden und jeweilig gültigen gesetzlichen Steuer ausgewiesen und sofort nach Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Teilzahlungen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die AKA zulässig. Eine Preisanpassung behält sich die AKA vor. Sämtliche Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das folgende Konto der AKA:

Kontoinhaber: Andrea Kutsch Academy, Inc.
Kontonummer: xxxxxxx1064
Routing: xxxxxxxx27
BIC/SWIFT: xxxxxxxxUS33
Bank: CHASE BANK

Oder alternativ auf unser deutsches HASPA Übergangskonto:

Kontoinhaber: Andrea Kutsch Academy
Kontonummer: 1221138694
Bankleitzahl: 200 505 50
IBAN: DE95 2005 0550 1221 1386 94
BIC: HASPDEHHXXX
Bank: Hamburger Sparkasse

2.2 Die Lehrgangsgebühr umfasst die Teilnahme an dem von dem Teilnehmer gewählten Lehrgangs/Ausbildungsblock. Weitere Kosten und Leistungen, z.B. bei Besuch eines praktischen Events vor Ort bzgl. Übernachtung, Verpflegung oder die Unterbringung mitgebrachter Pferde oder intensiver Computerschulungen die über das Normalmaß hinausgehen sind in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Im Einzelfall ist in der Lehrgangsgebühr entsprechend der jeweiligen Ausschreibung Arbeitsmaterial und Pausengetränke enthalten; eine Erstattung für die Nichtinanspruchnahme erfolgt hierbei nicht.
2.3 Bei verspäteter Zahlung erhebt die AKA ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 pro Zahlungsaufforderung. Ausstehende Beträge werden mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst ab dem Fälligkeitsdatum. Die AKA behält sich vor, den entsprechenden Teilnehmer bei fehlendem Zahlungseingang von der Teilnahme am Lehrgang auszuschließen.

3. Gutscheine
3.1 Gutscheine, die von der AKA auf einen Teilnehmer persönlich und für eine bestimmte Veranstaltung ausgestellt wurden und die zu einer kostenlosen oder ermäßigten Teilnahme an einem Lehrgang der AKA berechtigen (im Folgenden: „personalisierte Gutscheine“), sind nicht übertragbar und werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung eingereicht. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmer die AKA bei der Anmeldung über die spätere Einreichung des Gutscheins und dessen Höhe informieren. Anderenfalls kann der Gutschein nicht berücksichtigt werden und die reguläre Lehrgangsgebühr wird fällig.
3.2 Gutscheine, die nicht auf einen bestimmten Teilnehmer ausgestellt sind, d.h. keine personalisierten Gutscheine sind, sind übertragbar und können für eine beliebige Leistung der AKA eingesetzt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu den personalisierten Gutscheinen.
3.3 Der Geldwert der Gutscheine kann ausschließlich für eine Leistung der AKA eingesetzt werden. Eine Auszahlung der Beträge ist ausgeschlossen.

4. Rücktritt / Stornierung / Widerruf
4.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der AKA. Da die Lehrgangsplätze nicht kurzfristig nachbesetzt werden können und für die Durchführung der Lehrgänge eine langfristige Planung erforderlich ist, wird der Teilnehmer bei einem Rücktritt von der Teilnahme an einem Lehrgang die folgenden Stornierungskosten leisten:
• bis sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges erfolgt eine Rückerstattung von: 50 % der Lehrgangsgebühr,
• ab sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges hat der Teilnehmer die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten, eine Rückerstattung erfolgt nicht. Der Wert der Gebühr bleibt für 12 Monate erhalten und kann zu den auf der Webseite ausgeschriebenen Terminen in Anspruch genommen werden.
4.2 Dem Teilnehmer steht jederzeit frei, einen Dritten zu benennen, der an seiner Stelle an dem Lehrgang teilnimmt und in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der AKA eintritt. Erfolgt die Teilnahme durch diesen Dritten, haften der Teilnehmer und der Dritte gegenüber der AKA als Gesamtschuldner für die Lehrgangsgebühr und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstandene Mehrkosten. Die AKA hat das Recht dem Eintritt des Dritten in den Vertrag zu widersprechen, sofern der Dritte auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften den besonderen Erfordernissen des Lehrgangs nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
4.3 Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Lehrgangsgebühr.
4.4 Ist der Teilnehmer Verbraucher, so hat er das Recht seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung etwaig empfangener Lehrgangsunterlagen gegenüber der AKA zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns  (Andrea Kutsch Academy, Inc., 2880 Grand Ave Unit 721, Los Olivos, CA 93441, USA, E-Mail: (office@andreakutschacademy.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist und wir Ihnen auf Anfrage an office@andreakutschacademy.com gerne als PDF übersenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht bei Lehrgängen ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt, soweit es sich um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind, § 312g II Nr 9. BGB.

Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmern oder Selbstständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer die Durchführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat, z.B. durch seine Anwesenheit bei Lehrgangsbeginn.

5. Änderung/Ausfall/Ausschluss/Erstattung
5.1 Die AKA behält sich vor, angekündigte Lehrgangsleiter/Unterrichtende Coaches zu ersetzen und Lehrgangsinhalte zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Minderung der Lehrgangsgebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.
5.2 Die AKA behält sich vor, alle Lehrgänge auch direkt vor Lehrgangsbeginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl sowie wegen Komplikationen, die nicht im Einflussbereich der AKA liegen (beispielsweise wegen höherer Gewalt, Krankheit des Lehrgangsleiters oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Lehrgangs oder den Ersatz von eventuell angefallenen Reise- oder Übernachtungskosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstige Schadensersatzansprüche für den Teilnehmer entstehen dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
5.3 Dem Teilnehmer wird ein Ersatztermin für den Lehrgang oder entsprechenden Ausbildungsblock mitgeteilt.
5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung für etwaige Besuche vor Ort wird empfohlen.
5.5 Wird ein Teilnehmer von der Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen, so erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

6. Ausschluss des Teilnehmers
6.1 Der Teilnehmer, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Online/Onsite/Stall- oder Gestütgeländes Weisungen und Anordnungen der AKA und ihrer Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner befolgen. Die Ausrüstung von Teilnehmer und etwaigen mitgebrachten Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein. Atembeengende Zäumung ist verboten und der Gebrauch von Gerten oder Peitschen ist untersagt. Der Kodex der AKA sowie die jeweils geltende Hausordnung wird von dem Teilnehmer beachtet und befolgt.
6.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisung der AKA, ihrer Kooperationspartner oder bei Verstößen gegen die Hausordnung oder den Kodex ist die AKA ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer das Ziel des Lehrgangs oder andere Teilnehmer gefährdet oder wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Teilnehmer das Ausbildungsziel nicht erreicht.

7. Prüfungen und Zertifikate
7.1 Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet die AKA nicht, dass der Teilnehmer die Prüfung besteht. Eine Zertifizierung durch die AKA wird durch die bloße Teilnahme an einem Lehrgang nicht garantiert.
7.2 Soweit die Leistungsbeschreibung des Lehrgangs das Training eines Pferdes vorsieht, garantiert die AKA keinen Trainingserfolg.

8. Geistiges Eigentum
8.1 Die Lehrgangsinhalte sowie alle dem Teilnehmer überlassenen und vorgeführten Lehrgangsunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum der AKA. Lehrgangsunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
8.2 Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Teilnehmer während des Lehrgangs ist untersagt. Verstößt der Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
8.3 Erteilt die AKA dem Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Teilnehmer der AKA bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Lehrgangs erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Die AKA ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Teilnehmers zu nutzen.
8.4 Während des Lehrgangs wird die AKA selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.
8.5 Die Wort- und Wortbildmarken der AKA genießen markenrechtlichen Schutz. Insbesondere, aber nicht abschließend ist die AKA Inhaberin der folgenden eingetragenen Marken: „EBEC“, „Evidence-Based Equine Communication“ „Andrea Kutsch Akademie“, „Pferdekommunikationswissenschaft“, „Die Pferdeflüsterin“, „Equinologie“ sowie die Wort/Bildmarken AKA und EBEC.
8.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die oben angeführten eingetragenen Marken sowie weitere Marken und Kennzeichen der AKA ohne deren schriftliches vorheriges Einverständnis zu nutzen. Der bloße Besuch eines Lehrgangs bzw. eine Zertifizierung berechtigt nicht zur Nutzung des Namens, der Marken oder Kennzeichen bzw. der Lehrgangsinhalte oder Materialien durch den Teilnehmer (z.B. für Werbung bzgl. eigener Dienstleistungen wie Pferdeausbildung oder Training). Die Einräumung von Lizenzen zur Nutzung der Marken und Kennzeichen durch die AKA an Teilnehmer, abhängig von deren Qualifikation, bleibt vorbehalten.

9. Konkurrenzverbot
Der Teilnehmer verpflichtet sich, jeglichen direkten und eigenständigen Kontakt mit den Kooperations- und Geschäftspartnern der AKA zu unterlassen. Insbesondere wird der Teilnehmer Partnergestüte nicht direkt kontaktieren oder Partnern der AKA keine Dienstleistung anbieten, z.B. Training und Ausbildung von Pferden, Durchführung von Veranstaltungen, Seminare etc.

10. Datenschutz
Mit der Anmeldung ist der Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte (ausgenommen Kooperationspartner) durch die AKA erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs und des Seminars) zu dem Zweck, dem Teilnehmer Prospekte, Programme und Seminarinformationen der AKA zu übersenden. Der Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.

11. Minderjährige/Aufsichtspflicht
Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Lehrgang muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Lehrgangszeiten wird nicht durch die AKA gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.

12. Haftung
12.1 Mit der Lehrgangsanmeldung bestätigt der Teilnehmer, keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen zu haben. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vom Teilnehmer bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie Anpassung der Vorgehensweise seitens der AKA vornehmen zu können. Im Falle eines Besuches vor Ort im Rahmen von Events bei Stall- und Gestütspartnern achtet der Teilnehmer selbst auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk. Jeder Teilnehmer hat während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und gegebenenfalls in Einzelfällen auch eine Schutzweste zu tragen.
12.2 Sofern der Teilnehmer beschließt an einer kostenlosen praktischen Vor-Ort Veranstaltung teilzunehmen, kann dies auch den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden umfassen, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs- und Schadensrisiko darstellt, als ein Online Unterricht im Rahmen der Webinare. Deshalb wird den Teilnehmern empfohlen vor der Teilnahme eine entsprechende Unfall- und/oder Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Teilnehmer selbst und von Teilnehmern mitgebrachte Pferde sind nicht durch die AKA versichert.
12.3 Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Lehrgangs und kommt für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst auf.
12.4 Die AKA haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der AKA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Zudem haftet die AKA auch für fahrlässige Pflichtverletzungen die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers führen. Entsprechendes gilt für eine Garantie oder eine Zusicherung, die von der AKA schriftlich gegeben wurde.
12.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AKA nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.6 Darüber hinaus ist eine Haftung der AKA und ihrer Erfüllungsgehilfen für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
12.7 Schadenersatzansprüche gegen die AKA, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Mitgebrachte Tiere – Unterbringung, Therapie, Haftung
13.1 Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
13.2 Pferde dürfen nach Absprache gegen Berechnung weiterer Kosten mitgebracht werden. Die Teilnahme der Pferde ist bei der Anmeldung anzugeben, Alter, Geschlecht und Besonderheiten werden dabei mitgeteilt, damit die AKA entsprechende Maßnahmen ergreifen kann (Unterbringung von Hengsten etc.). Alle Pferde müssen gesund, entwurmt und geimpft sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein Equidenpass ist von dem Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmer auf Anforderung der AKA nachgewiesen wird.
13.3 Für mitgebrachte Pferde ist Kraftfutter für alle Tage des Aufenthaltes und Heu für zwei Tage mitzubringen, um Krankheiten durch einen abrupten Futterwechsel vorzubeugen.
13.4 Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für den Lehrgang geeignet sein. Der AKA ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Lehrgang auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Teilnehmer und der AKA über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Teilnehmers.
13.5 Den Anweisungen der AKA ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes auf der Anlage (der AKA oder ihrer Kooperationspartner).
Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB.
13.6 Die Regelungen zur Haftung nach Nr.12 dieser Vereinbarung finden auch auf etwaige Partner der AKA Anwendung.

14. Verschwiegenheit
14.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
14.2 Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.
14.3 Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel sowie Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.
15.3 Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, sind die USA. Es gilt US-amerikanisches Recht.

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