Allgemeine Geschäftsbedingungen
DER ANDREA KUTSCH ACADEMY, INC (folgend auch AKA genannt)
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen finden Anwendung für alle Lehrgänge, Seminare, Live Online Trainings, Online-Seminare und Online Coachings sowie Mustang Experiences (im Folgenden allgemein: Lehrgang) der Andrea Kutsch Academy, Inc. (im Folgenden allgemein: AKA) sowie für alle Einstiegsveranstaltungen, Seminare, Kids & Youth Programme und Vorträge (im Folgenden allgemein: Seminar) der Andrea Kutsch Academy, Inc. (im Folgenden allgemein: AKA). Die Teilnahmebedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen der AKA und dem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Teilnehmende) und werden von den Teilnehmenden mit der Anmeldung vollumfänglich anerkannt und akzeptiert. Jeder Teilnehmende unterwirft sich beim Betreten des jeweiligen Unterrichtsgeländes, unabhängig davon ob virtuell (online) oder bei einem Vor-Ort-Besuch, den Weisungen und Anordnungen der AKA sowohl beim Lehrgang, als auch im Falle eines Vor-Ort Besuches bei pferdepraktischen Events. Bie letzterem gilt die jeweilige Hausordnung des Eigentümers, beispielsweise in einem Seminarraum, Veranstaltungsgebäude, Reitstall, Reitbetrieb oder Gestüt. Den Anweisungen der von der AKA oder ihren Kooperationspartnern bestellten Helfer ist Folge zu leisten. Der Teilnehmende wird etwaige Begleitpersonen und Besucher auf diese Pflicht hinweisen.
1. Anmeldung
1.1 Lehrgänge und Seminare der AKA stehen jedem Interessierten offen. Der Teilnehmende wird jedoch im Vorfeld prüfen, inwiefern die Seminar- oder Lehrgangsinhalte und Voraussetzungen seinem Wissensstand und Lernziel entsprechen.
1.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen der AKA erfolgt durch den Teilnehmenden schriftlich oder elektronisch durch Absendung des jeweiligen Anmeldeformulars an die AKA. Der Teilnehmende gibt mit Absendung des Anmeldeformulars eine verbindliche Erklärung ab und erkennt die Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AKA als wesentlichen Vertragsbestandteil an.
1.3 Nach Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmende eine elektronische Bestätigung durch die ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und der AKA über die gebuchten Leistungen zustande kommt. Diese elektronische Bestätigung reicht für einen verbindlichen Vertragsschluss aus.
1.4 Welche Leistungen vertraglich zwischen der AKA und dem Teilnehmenden vereinbart sind, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Seminar- und Lehrgangsbeschreibungen der AKA zum Zeitpunkt der Anmeldung, einsehbar z.B. auf den Internetseiten der AKA: www.andreakutschakademie.com sowie www.andreakutschacademy.com. Überholte Informationen, Seminar- und Lehrgangsbeschreibungen sowie Preise können der Anmeldung nicht zu Grunde gelegt werden und werden durch die jeweils aktuellen Informationen ersetzt.
2. Seminargebühr und Lehrgangsgebühr
2.1 Sowohl die Seminargebühr, als auch die Lehrgangsgebühr ist im Regelfall pro Teilnehmenden und Seminar oder Lehrgang sowie inklusive der gegebenenfalls anfallenden und jeweilig gültigen gesetzlichen Steuer ausgewiesen und sofort nach Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Seminar- oder Lehrgangsbeginn. Ratenzahlungen oder Teilzahlungen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die AKA zulässig, sofern diese bei der Buchung angegeben wurden. Die letzte Rate ist vier Wochen vor Seminar- oder Lehrgangsbeginn fällig. Eine Preisanpassung behält sich die AKA vor. Die Zahlungen nach verbindlicher Buchung erfolgen auf Rechnung. Der Teilnehmende erhält nach Buchung eine Rechnung per Email. Bei der Zahlung auf die in der Rechnung genannten Konten muss der Teilnehmende im Verwendungszweck die auf der Rechnung aufgeführten Daten angeben. Die Seminare und Lehrgänge sind Angebote der AKA in den USA, alle Zahlungen erfolgen auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto: Seminargebühren werden auf folgendes Konto überwiesen:
Kontoinhaber: Andrea Kutsch Academy Seminars
Kontonummer: xxxxxxx161
Bankleitzahl: 20050550
IBAN: DExx xxxx xxxx xxxx xxx161
BIC: HASPDEHHXXX
Bank: Hamburger Sparkasse
Lehrgangsgebühren werden auf folgendes Konto überwiesen:
Kontoinhaber: Andrea Kutsch Academy
Kontonummer: xxxxxx694
Bankleitzahl: 20050550
IBAN: DExx xxxx xxxx xxxx xx694
BIC: HASPDEHHXXX
Bank: Hamburger Sparkasse
2.2 Die Seminargebühr und die Lehrgangsgebühr umfasst die Teilnahme an dem von dem Teilnehmenden gewählten Seminar oder Lehrgang. Weitere Kosten und Leistungen, z.B. bzgl. Übernachtung, Reisekosten Verpflegung oder die Unterbringung mitgebrachter Pferde, intensive Computerschulungen, die über das Normalmaß hinausgehen, sind in der Seminar- oder Lehrgangsgebühr nicht enthalten und sind vom Teilnehmenden selbst zu tragen. Im Einzelfall ist in der Seminar- und Lehrgangsgebühr entsprechend der jeweiligen Ausschreibung Arbeitsmaterial und Pausengetränk oder Snacks enthalten; eine Erstattung für die Nichtinanspruchnahme erfolgt hierbei nicht.
2.3 Bei verspäteter Zahlung erhebt die AKA ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euros pro Zahlungsaufforderung. Ausstehende Beträge werden mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst ab dem Fälligkeitsdatum. Die AKA behält sich vor, den entsprechenden Teilnehmenden bei fehlendem Zahlungseingang von der Teilnahme am Seminar oder Lehrgang auszuschließen.
3. Gutscheine
3.1 Gutscheine, die von der AKA auf einen Teilnehmenden persönlich und für eine bestimmte Veranstaltung ausgestellt wurden und die zu einer kostenlosen oder ermäßigten Teilnahme an einem Seminar oder Lehrgang der AKA berechtigen (im Folgenden: „personalisierte Gutscheine“), sind nicht übertragbar und werden von dem Teilnehmenden mit der Anmeldung eingereicht. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmende die AKA bei der Anmeldung über die spätere Einreichung des Gutscheins und dessen Höhe informieren. Anderenfalls kann der Gutschein nicht berücksichtigt werden und die reguläre Seminargebühr oder Lehrgangsgebühr wird fällig.
3.2 Gutscheine, die nicht auf einen bestimmten Teilnehmenden ausgestellt sind, d.h. keine personalisierten Gutscheine sind, sind übertragbar und können für eine beliebige Leistung der AKA eingesetzt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu den personalisierten Gutscheinen.
3.3 Der Geldwert der Gutscheine kann ausschließlich für eine Leistung der AKA eingesetzt werden. Eine Auszahlung der Beträge ist ausgeschlossen.
4. Rücktritt / Stornierung / Widerruf
4.1 Der Teilnehmende kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der AKA. Da weder die Seminarplätze, noch die Lehrgangsplätze kurzfristig nachbesetzt werden können und für die Durchführung der Seminare und Lehrgänge eine langfristige Planung erforderlich ist, wird der Teilnehmende bei einem Rücktritt von der Teilnahme an einem Seminar oder Lehrgang die folgenden Stornierungskosten leisten:
Seminare Stornierungskosten
• bis sechs Wochen vor Beginn des Seminars: 30 % der Seminargebühr,
• bis drei Wochen vor Beginn des Seminars: 50 % der Seminargebühr.
• ab drei Wochen vor Beginn des Seminars hat der Teilnehmer die volle Seminargebühr zu entrichten, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Lehrgänge Stornierungskosten
• bis sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges: 50 % der Lehrgangsgebühr,
• ab sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges hat der Teilnehmende die volle Lehrgangsgebühr zu
entrichten, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Der Wert der Seminar- und Lehrgangsgebühr bleibt für 12 Monate erhalten und kann zu den auf der
Webseite ausgeschriebenen Terminen in Anspruch genommen werden. Der Teilnehmende wird die AKA über den neuen Termin rechtzeitig informieren, damit ein Teilnahmeplatz reserviert werden kann.
4.2 Dem Teilnehmenden steht jederzeit frei, einen Dritten zu benennen, der an seiner Stelle an dem Seminar oder Lehrgang teilnimmt und in den Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und der AKA eintritt. Erfolgt die Teilnahme durch diesen Dritten, haften der Teilnehmende und der Dritte gegenüber der AKA als Gesamtschuldner für die Seminar- oder Lehrgangsgebühr und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die AKA hat das Recht dem Eintritt des Dritten in den Vertrag zu widersprechen, sofern der Dritte auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften den besonderen Erfordernissen des Lehrgangs nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
4.3 Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Seminar- oder Lehrgangsgebühr.
4.4 Ist der Teilnehmende Verbraucher, so hat er das Recht seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung etwaig empfangener Seminar- oder Lehrgangsunterlagen gegenüber der AKA zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AKA Andrea Kutsch Academy, Inc., 2880 Grand Ave., Unit 721, Los Olivos, CA 93441 USA, E-Mail: office@andreakutschacademy.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist und wir Ihnen auf Anfrage an office@andreakutschacademy.com gerne als PDF übersenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht bei Seminaren und Lehrgängen ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt, soweit es sich um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind, § 312g II Nr 9. BGB. Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmern oder Selbstständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer die Durchführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat, z.B. durch seine Anwesenheit bei Seminar- oder Lehrgangsbeginn.
5. Änderung/Ausfall/Ausschluss/Erstattung
5.1 Die AKA behält sich vor, angekündigte Seminarleitenden oder Lehrgangsleitende/Unterrichtende Coaches zu ersetzen und Seminar- und Lehrgangsinhalte zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Minderung der Seminar- oder Lehrgangsgebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.
5.2 Die AKA behält sich vor, alle Seminare und Lehrgänge auch direkt vor Seminar- oder Lehrgangsbeginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl sowie wegen Komplikationen, die nicht im Einflussbereich der AKA liegen (beispielsweise wegen höherer Gewalt, Krankheit des Lehrgangsleiters oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder Lehrgangs oder den Ersatz von eventuell angefallenen Reise- oder Übernachtungskosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstige Schadensersatzansprüche für den Teilnehmenden entstehen dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
5.3 Dem Teilnehmenden wird ein Ersatztermin für das Seminar oder für den Lehrgang mitgeteilt.
5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
5.5 Wird ein Teilnehmender von der Teilnahme am Seminar oder Lehrgang ausgeschlossen, so erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
6. Ausschluss des Teilnehmenden
6.1
Der Teilnehmende, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des virtuellen Online- Unterrichtsraumes des Veranstaltungsgebäudes, Reitstalls, Reitbetriebs oder Gestüts Weisungen und Anordnungen der AKA und ihrer Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner befolgen. Die Ausrüstung von Teilnehmenden und etwaigen mitgebrachten Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein. Atembeengende Zäumung ist verboten und der Gebrauch von Gerten oder Peitschen ist untersagt. Der Kodex der AKA sowie die jeweils geltende Hausordnung wird von dem Teilnehmenden beachtet und befolgt.
6.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisung der AKA, ihrer Kooperationspartner oder bei Verstößen gegen die Hausordnung oder den Kodex ist die AKA ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr berechtigt, den Teilnehmenden von der Teilnahme am Seminar oder Lehrgang auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmende das Ziel des Seminars oder Lehrgangs nicht erreicht oder andere Teilnehmer gefährdet oder wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Teilnehmende das Ausbildungsziel nicht erreicht.
7. Prüfungen und Zertifikate
7.1 Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet die AKA nicht, dass der Teilnehmende die Prüfung besteht. Eine Zertifizierung durch die AKA wird durch die bloße Teilnahme an einem Seminar oder Lehrgang nicht garantiert.
7.2 Soweit die Leistungsbeschreibung des Seminars oder Lehrgangs das Training eines Pferdes vorsieht, garantiert die AKA keinen Trainingserfolg.
8. Geistiges Eigentum
8.1 Die Lehrgangsinhalte sowie alle dem Teilnehmenden überlassenen und vorgeführten Lehrgangsunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum der AKA. Seminar- und Lehrgangsunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
8.2 Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Teilnehmenden während des Seminars oder Lehrgangs ist untersagt. Verstößt der Teilnehmende gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
8.3 Erteilt die AKA dem Teilnehmenden eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Teilnehmende der AKA bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Seminars oder Lehrgangs erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Teilnehmenden ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Die AKA ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien inklusive allen social Network Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Teilnehmenden zu nutzen.
8.4 Während des Seminars oder Lehrgangs wird die AKA selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Teilnehmende erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien insbesondere auch allen social network Medien wie Instagram und Facebook etc, für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.
8.5 Die Wort- und Wortbildmarken der AKA genießen markenrechtlichen Schutz. Insbesondere, aber nicht abschließend ist die AKA Inhaberin der folgenden eingetragenen Marken: „EBEC“, „Evidence-Based Equine Communication“ „Andrea Kutsch Akademie“, „Andrea Kutsch Academy“, „Pferdekommunikationswissenschaft“, „Die Pferdeflüsterin“, „Equinologie“ sowie die Wort/Bildmarken AKA und EBEC.
8.6 Der Teilnehmende verpflichtet sich, es zu unterlassen, die oben angeführten eingetragenen Marken sowie weitere Marken und Kennzeichen der AKA ohne deren schriftliches vorheriges Einverständnis zu nutzen. Der bloße Besuch eines Seminars oder Lehrgangs bzw. eine Zertifizierung berechtigt nicht zur Nutzung des Namens, der Marken oder Kennzeichen bzw. der Lehrgangsinhalte oder Materialien durch den Teilnehmenden (z.B. für Werbung bzgl. eigener Dienstleistungen wie Pferdeausbildung oder Training). Die Einräumung von Lizenzen zur Nutzung der Marken und Kennzeichen durch die AKA an Teilnehmende, abhängig von deren Qualifikation, bleibt vorbehalten.
9. Konkurrenzverbot
Der Teilnehmende verpflichtet sich, jeglichen direkten und eigenständigen Kontakt mit den Kooperations- und Geschäftspartnern der AKA zu unterlassen. Insbesondere wird der Teilnehmende Partnergestüte nicht direkt kontaktieren oder Partnern der AKA keine Dienstleistung anbieten, z.B. Training und Ausbildung von Pferden, Durchführung von Veranstaltungen, Seminare etc.
10. Datenschutz
Mit der Anmeldung ist der Teilnehmende mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte (ausgenommen Kooperationspartner) durch die AKA erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmenden (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs und des Seminars oder Lehrgangs) zu dem Zweck, dem Teilnehmenden Prospekte, Programme und Seminar- oder Lehrgangsinformationen der AKA zu übersenden. Der Teilnehmende kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Teilnehmenden ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
11. Minderjährige/Aufsichtspflicht
Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Seminar oder Lehrgang muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Seminar- oder Lehrgangszeiten wird nicht durch die AKA gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.
12. Haftung
12.1 Mit der Seminar- oder Lehrgangsanmeldung bestätigt der Teilnehmende, keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen zu haben. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vom Teilnehmenden bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie Anpassung der Vorgehensweise seitens der AKA vornehmen zu können. Im Falle eines Besuches vor Ort im Rahmen von Events bei Seminarveranstaltungsorten, Stall- und Gestütspartnern achtet der Teilnehmende selbst auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk. Jeder Teilnehmende hat während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und gegebenenfalls in Einzelfällen auch eine Schutzweste zu tragen.
12.2 Sofern der Teilnehmende beschließt im Rahmen eines Lehrgangs an einer kostenlosen praktischen Vor-Ort Veranstaltung teilzunehmen, kann dies auch den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden umfassen, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs- und Schadensrisiko darstellt, als ein virtueller Online Unterricht im Rahmen der Lehrgänge. Deshalb wird dem Teilnehmenden empfohlen vor der Teilnahme eine entsprechende Reithaftpflicht-Versicherung, Unfall- und/oder Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Teilnehmende selbst und von Teilnehmenden mitgebrachte Pferde sind nicht durch die AKA versichert.
12.3 Der Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars oder Lehrgangs und kommt für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst auf.
12.4 Die AKA haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der AKA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Zudem haftet die AKA auch für fahrlässige Pflichtverletzungen die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers führen. Entsprechendes gilt für eine Garantie oder eine Zusicherung, die von der AKA schriftlich gegeben wurde.
12.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AKA nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.6 Darüber hinaus ist eine Haftung der AKA und ihrer Erfüllungsgehilfen für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
12.7 Schadenersatzansprüche gegen die AKA, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Mitgebrachte Tiere – Unterbringung, Therapie, Haftung
13.1 Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
13.2 Pferde dürfen nach Absprache gegen Berechnung weiterer Kosten mitgebracht werden. Die Teilnahme der Pferde ist bei der Anmeldung anzugeben, Alter, Geschlecht und Besonderheiten werden dabei mitgeteilt, damit die AKA entsprechende Maßnahmen ergreifen kann (Unterbringung von Hengsten etc.). Alle Pferde müssen gesund, entwurmt und geimpft sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein Equidenpass ist von dem Teilnehmenden mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmenden auf Anforderung der AKA nachgewiesen wird.
13.3 Für mitgebrachte Pferde ist Kraftfutter für alle Tage des Aufenthaltes und Heu für zwei Tage mitzubringen, um Krankheiten durch einen abrupten Futterwechsel vorzubeugen.
13.4 Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für den Lehrgang geeignet sein. Der AKA ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Lehrgang auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Teilnehmenden und der AKA über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Teilnehmenden.
13.5 Den Anweisungen der AKA ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmenden jedoch nicht von seiner Verantwortung für sein Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmende bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes auf der Anlage (der AKA oder ihrer Kooperationspartner). Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB. 13.6 Die Regelungen zur Haftung nach Nr.12 dieser Vereinbarung finden auch auf etwaige Partner der AKA Anwendung.
14. Verschwiegenheit
14.1 Der Teilnehmende verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Zuschauer oder Zuhörer, die keinen Vertrag mit der AKA geschlossen haben, sind im Online Unterricht des Teilnehmenden im Lehrgang nicht zugelassen. Ein Verstoss kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmenden des Lehrgangs führen.
14.2 Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Teilnehmende von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.
14.3 Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel sowie Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.
15.3 Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, sind die USA. Es gilt US-amerikanisches Recht.